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Gütesiegel für Meisterbetriebe

Mit Verordnung vom 29. September 2009 hat Minister Mitterlehner (Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend) eine Verordnung zur Verwendung eines Gütesiegels für Meisterbetriebe erlassen.

 Welcher Betrieb darf dieses Meisterbetriebssiegel führen?

  • Einzelunternehmer mit Meisterprüfung
  • Einzelunternehmen in denen der gewerberechtliche Geschäftsführer die Meisterprüfung abgelegt hat
  • Gesellschaften (juristische Personen) in denen der gewerberechtliche Geschäftsführer die Meisterprüfung abgelegt hat

Die abgelegte Meisterprüfung muss alle Module – also nicht nur den fachlichen Teil der Meisterprüfung – sondern auch die Unternehmerprüfung und die Ausbilderprüfung umfassen.

In welchen Bereichen darf das Gütesiegel eingesetzt werden?

  • Geschäftskorrespondenz
  • Internetauftritt
  • PR-Aktivitäten wie z.B. Visitenkarten, Schilder
  • Betriebsmittel wie z.B. Kraftfahrzeuge, Arbeitskleidung

 Gibt es Konsequenzen bei unkorrekter Verwendung des Meisterbetriebssiegels?

Ja, dies stellt eine Verwaltungsübertretung dar und wird von der Gewerbebehörde mit einem Betrag bis zu € 1.090,- bestraft.

 Darf das Meisterbetriebssiegel verändert werden?

Nein, lediglich die in rot dargestellten Teile dürfen auch schwarz abgedruckt werden. Bei Veränderung der Größe sind die Relationen einzuhalten. 


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GŸtesiegel_Meister_72dpi.jpg
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GŸtesiegel_Meisterbetrieb.eps


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